Mittwoch, 24. April 2024

3,3 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 24. April 2024

Zahl der Schwangerschaftsabbrüche mit rund 106 000 Fällen auf höchstem Stand seit dem Jahr 2012

Im Zehnjahresvergleich deutlich weniger Schwangerschaftsabbrüche in jüngeren Altersgruppen und deutlich mehr Abbrüche bei Frauen ab 30 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2023 mit rund 106 000 gemeldeten Fällen um 3,3 % erneut gegenüber dem Vorjahr gestiegen, nachdem im Jahr 2022 mit rund 104 000 Fällen ein Plus von 9,9 % gegenüber dem niedrigen Niveau des Jahres 2021 (rund 95 000 Fälle) zu verzeichnen war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit auch über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99 000 und 101 000 gelegen hatte. Höher als 2023 war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zuletzt 2012 mit 107 000 Fällen. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich keine klare Ursache für die weitere Zunahme im Jahr 2023 erkennen. 

Sieben von zehn Frauen (70 %), die im Jahr 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt und 19 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

96 % der im Jahr 2023 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 38 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 84 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant im Krankenhaus.

4. Quartal 2023: 3,1 % weniger Schwangerschaftsabbrüche als im Vorjahresquartal

Im 4. Quartal 2023 wurden rund 25 300 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 3,1 % weniger als im 4. Quartal 2022. 

Zehnjahresvergleich: Deutlich weniger Abbrüche in jungen Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2013 (103 900 Fälle) lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023 um 3,3 % beziehungsweise 3 400 Fälle höher. Bei den Altersgruppen zeigt sich eine unterschiedliche Entwicklung: Stark zurück ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-23,8 % oder -800 Fälle), 18 bis 19 Jahre (-17,1 % oder -1 000 Fälle) und 20 bis 24 Jahre (-15,2 % oder -3 600 Fälle). Dagegen stiegen die Abbrüche in den Altersgruppen 30 bis 34 Jahre (+14,9 % oder +3 300 Fälle), 35 bis 39 Jahre (+32,7 % oder +5 000 Fälle) und 40 bis 44 Jahre (+15,6 % oder +1 100 Fälle) deutlich. 

Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass zeitgleich die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 6,1 % und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren ebenfalls um 6,1 % gesunken ist. Demgegenüber nahm die Zahl der 30- bis 34-jährigen Frauen um 9,0 % und die der Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren um 15,4 % zu. 

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10 000 Frauen ging bei den 15- bis 17-jährigen Frauen von 28 auf 23 zurück und bei den 20- bis 24-Jährigen von 102 auf 93. Bei den 30- bis 34-jährigen Frauen stieg diese Quote von 87 auf 92 und bei den 35- bis 39-Jährigen von 66 auf 76. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und der Berechnung für das Jahr 2023 Bevölkerungszahlen von 2022 zugrunde gelegt. 

Dienstag, 16. April 2024

Das Wichtigste der Woche (12. - 16. April 2024)


Wichtiger Hinweis: Diese Berichte sind nicht immer ausgewogen. Manchmal sind sie sogar voller Hetze gegen das Lebensrecht. Sinn und Zweck dieser Zusammenstellung ist den aktuellen Zustand der Debatte um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu zeigen. Dazu gehören auch hetzerische Medienartikel und Berichte fanatischer Abtreibungsaktivisten.
















EU-Parlament fordert Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta


In einer kontroversen Debatte hat das Europäische Parlament über die mögliche Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta diskutiert. Die Entscheidung fiel mit 336 Stimmen dafür, 163 dagegen und 39 Enthaltungen. Diese Initiative baut auf früheren Bemühungen auf, darunter die Ankündigung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Januar 2022, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in der Charta zu verankern. 

Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, das Recht auf Abtreibungen, in die im Jahr 2000 verabschiedete Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Dies würde eine einstimmige Änderung der EU-Verträge erfordern.

Der Vorschlag wurde von Abgeordneten verschiedener politischer Parteien eingebracht, darunter Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke sowie – skandalöserweise - einige Mitglieder der konservativ-christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP). Ein Gegenentwurf der EVP, der die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten in Fragen der Abtreibung betont und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter fordert, fand keine Mehrheit. 43 Abgeordnete der EVP stimmten ebenfalls für das Recht auf Abtreibung, während 70 dagegen votierten und elf sich enthielten.

Die katholische Bischofskonferenz in Brüssel hatte den Vorstoß der Parlamentarier im Vorfeld kritisiert. Sie argumentierte, dass das Recht auf Leben der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte sei und dass eine Lockerung der Abtreibungsgesetze "in die entgegengesetzte Richtung zur wirklichen Förderung der Frauen und ihrer Rechte" führe. Papst Franziskus hat sich wiederholt und vehement gegen Abtreibung ausgesprochen


Donnerstag, 11. April 2024

Das Wichtigste der Woche (1. - 11. April 2024)


Wichtiger Hinweis: Diese Berichte sind nicht immer ausgewogen. Manchmal sind sie sogar voller Hetze gegen das Lebensrecht. Sinn und Zweck dieser Zusammenstellung ist den aktuellen Zustand der Debatte um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu zeigen. Dazu gehören auch hetzerische Medienartikel und Berichte fanatischer Abtreibungsaktivisten.













Dienstag, 9. April 2024

Dokumentation: Dignitatis Infinita zu Euthanasie und Sterbehilfe

 51. Es gibt einen besonderen Fall der Verletzung der Menschenwürde, der zwar leiser ist, aber immer mehr an Bedeutung gewinnt. Seine Besonderheit besteht darin, dass ein falscher Begriff von Menschenwürde verwendet wird, um ihn gegen das Leben selbst zu wenden. Diese heute weit verbreitete Verwechslung tritt bei der Diskussion über die Euthanasie zutage. So werden Gesetze, die die Möglichkeit der Sterbehilfe oder des assistierten Suizids anerkennen, manchmal als „Gesetze zum würdevollen Sterben“ („death with dignity acts“) bezeichnet. Es herrscht die weit verbreitete Auffassung, dass Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid mit der Achtung der Würde des Menschen vereinbar seien. Angesichts dieser Tatsache muss mit Nachdruck bekräftigt werden, dass das Leiden nicht dazu führt, dass der kranke Mensch die ihm innewohnende und unveräußerliche Würde verliert, sondern dass es zu einer Gelegenheit werden kann, die Bande der gegenseitigen Zugehörigkeit zu stärken und sich der Kostbarkeit eines jeden Menschen für die gesamte Menschheit bewusster zu werden.

52. Sicherlich verlangt die Würde des Kranken, dass jeder die angemessenen und notwendigen Anstrengungen unternimmt, um sein Leiden durch eine angemessene palliative Pflege zu lindern und jeden therapeutischen Übereifer oder unverhältnismäßige Maßnahme zu vermeiden. Diese Fürsorge entspricht der „ständige[n] Pflicht, die Bedürfnisse des Patienten zu verstehen: die des Beistands und der Schmerzlinderung sowie emotionale, affektive und spirituelle Bedürfnisse“[94]. Ein solches Bemühen ist jedoch etwas ganz anderes, unterschiedliches, ja gegenteiliges gegenüber der Entscheidung, das eigene oder das Leben eines anderen unter der Last des Leidens zu beseitigen. Das menschliche Leben, selbst in seinem schmerzhaften Zustand, ist Träger einer Würde, die immer geachtet werden muss, die nicht verloren gehen kann und deren Achtung bedingungslos bleibt. Es gibt in der Tat keine Bedingungen, ohne die das menschliche Leben nicht mehr würdig wäre und deshalb beseitigt werden könnte: „Das Leben hat für jeden die gleiche Würde und den gleichen Wert- Der Respekt vor dem Leben des anderen ist der gleiche, den man seiner eigenen Existenz schuldet“[95]. Dem Suizidanten zu helfen, sich das Leben zu nehmen, ist daher ein objektiver Verstoß gegen die Würde der Person, die darum bittet, selbst wenn dies die Erfüllung ihres Wunsches ist: „Wir müssen zum Tod begleiten, nicht den Tod herbeiführen oder Beihilfe zu irgendeiner Form des Selbstmords leisten. Ich erinnere daran, dass das Recht auf Behandlung, und zwar auf Behandlung für alle, stets an erster Stelle stehen muss, damit die schwachen Menschen, insbesondere die alten und kranken Menschen, niemals weggeworfen werden. Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht verabreicht werden darf. Und dieses ethische Prinzip betrifft alle, nicht nur die Christen oder die Gläubigen.“[96] Wie bereits erwähnt, impliziert die Würde eines jeden Menschen, wie schwach oder leidend er auch sein mag, die Würde aller Menschen.

Dokumentation: Erklärung Dignitatis Infinita zu Leihmutterschaft

 48. Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird. In dieser Hinsicht sind die Worte von Papst Franziskus von einzigartiger Klarheit: „[D]er Weg des Friedens erfordert die Achtung vor dem Leben, vor jedem menschlichen Leben, angefangen bei dem des ungeborenen Kindes im Mutterleib, das weder beseitigt noch zu einem Objekt der Kommerzialisierung gemacht werden darf. In diesem Zusammenhang halte ich die Praxis der sogenannten Leihmutterschaft für verwerflich, da sie die Würde der Frau und des Kindes schwer verletzt. Sie basiert auf der Ausnutzung der materiellen Notlage der Mutter. Ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand. Ich plädiere daher dafür, dass sich die internationale Gemeinschaft für ein weltweites Verbot dieser Praxis einsetzt.“[92]

49. Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt in erster Linie die Würde des Kindes. Jedes Kind besitzt nämlich vom Moment der Empfängnis, der Geburt und dann in seinem Heranwachsen als Junge oder Mädchen bis hin zum Erwachsenwerden eine unantastbare Würde, die in jeder Phase seines Lebens deutlich zum Ausdruck kommt, wenn auch in einzigartiger und differenzierter Weise. Das Kind hat daher kraft seiner unveräußerlichen Würde das Recht auf eine vollständig menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft und auf das Geschenk eines Lebens, das zugleich die Würde des Gebers und des Empfängers zum Ausdruck bringt. Die Anerkennung der Würde der menschlichen Person schließt auch die Anerkennung der Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen ein. In diesem Sinne kann der legitime Wunsch, ein Kind zu bekommen, nicht in ein „Recht auf ein Kind“ umgewandelt werden, das die Würde des Kindes selbst als Empfänger der freien Gabe des Lebens nicht respektiert.[93]

50. Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt zugleich die Würde der Frau selbst, die dazu gezwungen wird oder sich aus freien Stücken dazu entschließt, sich ihr zu unterwerfen. Durch eine solche Praxis wird die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen ist. Dies widerspricht in jeder Hinsicht der grundlegenden Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst und niemals als Instrument für etwas Anderes anerkannt zu werden.

Dokumentation: Dignitatis Infinita zu Abtreibung

 


47. Die Kirche hört nicht auf, daran zu erinnern, dass „die Würde eines jeden Menschen einen intrinsischen Charakter [hat] und sie gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Gerade die Bejahung dieser Würde ist die unveräußerliche Voraussetzung für den Schutz der persönlichen und sozialen Existenz und zugleich die notwendige Bedingung für die Verwirklichung von Brüderlichkeit und sozialer Freundschaft unter allen Völkern der Erde.“[88] Auf der Grundlage dieses unantastbaren Wertes des menschlichen Lebens hat sich das kirchliche Lehramt stets gegen die Abtreibung ausgesprochen. In diesem Zusammenhang schreibt der heilige Johannes Paul II.: „Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen. […] Doch heute hat sich im Gewissen vieler die Wahrnehmung der Schwere des Vergehens nach und nach verdunkelt. Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts 
einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben. In diesem Zusammenhang klingt der Tadel des Propheten kategorisch: ,Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen‘ (Jes 5,20). Gerade in bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie die Formulierung, Unterbrechung der Schwangerschaft‘, die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen. Vielleicht ist dieses sprachliche Phänomen selber Symptom für ein Unbehagen des Gewissens. Doch kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern: die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz.“[89] Ungeborene Kinder sind somit „sind die Schutzlosesten und Unschuldigsten von allen, denen man heute die Menschenwürde absprechen will, um mit ihnen machen zu können, was man will, indem man ihnen das Leben nimmt und Gesetzgebungen fördert, die erreichen, dass niemand das verbieten kann“[90]. Deshalb muss auch in unserer Zeit mit aller Kraft und Klarheit festgestellt werden, dass „diese Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden [ist]. Sie setzt die Überzeugung voraus, dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen. Dieser Grund allein genügt, um den unantastbaren Wert eines jeden Menschenlebens anzuerkennen. Wenn wir es aber auch vom Glauben her betrachten, dann, schreit jede Verletzung der Menschenwürde vor dem Angesicht Gottes nach Rache und ist Beleidigung des Schöpfers des Menschen‘.“[91] Hierbei verdient das großzügige und mutige Engagement der heiligen Teresa von Kalkutta für die Verteidigung jeder empfangenen Person in Erinnerung gerufen zu werden.